Auf allen Flügen, die in der EU starten - auch auf Inlandsflügen - dürfen Flüssigkeiten
nur noch in geringen Mengen durch die Sicherheitkontrollen mitgenommen werden.
Beispiele für Flüssigkeiten:
- Parfums
- Schäume
- Deodorants
- Sprays
- Shampoos
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- Cremes
- Zahnpaste
- Öle
- Mascara
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- Lotionen
- Getränke
- Suppen
- Sirup
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Medikamente und Spezialnahrung (z.B. Babynahrung), die während des Fluges an Bord benötigt
werden, können außerhalb des Plastikbeutels transportiert werden.
Diese Artikel müssen ebenfalls an der Sicherheitskontrolle vorgelegt werden.
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